Fragen und Antworten zur Naturheilkunde

Sie haben Fragen zur Naturheilkunde, den von uns angebotenen Verfahren oder anfallenden Kosten? In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten.

Es ist Ihre erste Berührung mit alternativen Heilverfahren? Gerade dann, wenn Sie bislang nur die klassische Schulmedizin kennen, ist eine gewisse Skepsis beim Erstkontakt mit der Naturheilkunde ganz normal. Gerne möchten wir Ihnen in unserem FAQ-Bereich häufig gestellte Fragen rund um das Thema Naturheilkunde beantworten und Ihnen mehr über unsere Naturheilpraxis, unsere Methoden sowie die Behandlungskosten verraten.  

Ihre individuelle Frage zur Naturheilkunde wird in diesem Bereich nicht beantwortet? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir sind gerne für Sie da!

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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die Kosten für alternative Heilverfahren müssen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Allerdings besteht bei einigen Kassen die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung abzuschließen. Es empfiehlt sich grundsätzlich, Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse zu halten.

Was dürfen Heilpraktiker?

Heilpraktiker dürfen ebenso wie Ärzte diagnostizieren und therapieren. Die Rechte und Pflichten eines Heilpraktikers sind klar gesetzlich geregelt.

Wie lange dauert eine Sitzung beim Heilpraktiker?

Die Dauer einer Sitzung ist abhängig vom individuellen Anliegen und variiert von Fall zu Fall. Da der erste Termin eine ausführliche Anamnese und körperliche Untersuchung beinhaltet, empfiehlt es sich, für diesen Termin ca. 45 - 90 Minuten einzuplanen.

Kann garantiert werden, dass eine Heilmethode auch wirkt?

In unserer Praxis für Naturheilkunde betrachten wir nicht nur die Symptome, sondern verfolgen vielmehr einen ganzheitlichen Ansatz. Ähnlich wie ein Arzt der klassischen Schulmedizin nicht vorhersagen kann, ob das von ihm verordnete Medikament wirkt, können und dürfen auch wir keine Garantie zur Wirksamkeit der von uns gewählten Heilmethode geben.

Was zeichnet einen seriösen Heilpraktiker aus?

Ein seriöser Heilpraktiker muss gesetzliche Vorgaben erfüllen und schließt mit seinen Patienten einen Behandlungsvertrag. Vor einer jeden Behandlung sollte dabei stets eine Aufklärung über die jeweiligen Maßnahmen erfolgen. Auch eine ausführliche Anamnese und Erstuntersuchung sind selbstverständlich und erfolgen ausschließlich im Rahmen eines persönlichen Termins. Ferndiagnosen z. B. über das Telefon sind ausgeschlossen.